Zu einem Stadtfest (Volksfest, Schützenfest, Kirmes, Feuerwehrfest, u.s.w.) gehört ein Feuerwerk einfach dazu. Oft wird ein Feuerwerk am Abend des ersten Tages abgebrannt, um so noch einmal auf das Fest aufmerksam zu machen: Das Feuerwerk kann ja von weit weg gesehen und gehört werden: Wer also das Volksfest vergessen hat, wird so noch einmal erinnert. Ein zweites Feuerwerk kann dann als glanzvoller Abschluß des Festes dienen.
Das Feuerwerk wirkt als Besuchermagnet, und begeistert Massen, insofern rechnet es sich immer für den Veranstalter. Es ist ja eine übliche Beobachtung, dass nach dem Feuerwerk viele Besucher nach Hause gehen: Ein großer Teil davon wäre ohne das Feuerwerk wohl gar nicht gekommen. Natürlich versucht man aufgrund dieses Verhaltens, das Feuerwerk möglichst lange hinauszuschieben (die Besucher versüßen sich die Wartezeit ja häufig mit den Angeboten des Festes). Hierbei müssen aber die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden: Ohne spezielle Ausnahmegenehmigung muß ein Feuerwerk bis 22:00 (MEZ) beendet sein, bei Gültigkeit der Sommerzeit bis 22:30 (MESZ), und in den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 (MESZ). Big Zanders Feuerwerke kümmert sich aber auch um die Ausnahmegenehmigung, wenn Sie bei Ihrem Event 24:00 Uhr als Abschlußzeit benötigen. (Das erfordert allerdings mehr Vorlaufzeit, kontaktieren Sie uns also bitte möglichst rechtzeitig.)
Für Stadt- und Gemeindefeste wird häufig ein reines Höhenfeuerwerk gewählt. Dadurch können es auch größere Menschenmengen ohne Probleme genießen.